Sand in die Augen streuen
Zum Ansinnen des Niedersächsischen Innenministeriums Änderungen kommunaler Gebietsstrukturen anzuschieben, wurde im Mai 2010 eine Untersuchung von Prof. Dr. Dr. h. c. Joachim Jens Hesse ein Gutachten in Auftrag gegeben. Der Kommentar des Niedersächsischen Landkreistages unterstützt nur sehr bedingt den Wunsch des Innenministeriums.
Im Rahmen der zusammenfassenden Überlegungen werden folgende vier Handlungsoptionen skizziert:
Optimierung des Status quo - Erweiterte interkommunale Kooperation (IKZ) - Punktuelle Anpassungen - selektive Gebietsreform – Fusionen – Einkreisungen - Bildung von Großkreisen und besonders demokratisch die Gebietsreformen „von oben“.
Der Gutachter erachtet im Ergebnis „ … punktuelle Anpassungen und selektive Gebietsreformen“ für unausweichlich. Zwar habe die Landesregierung immer wieder das Prinzip der Freiwilligkeit für die laufende Legislaturperiode betont, jedoch „ … dürfte es unverzichtbar sein, bereits jetzt den Rahmen für eine konsequenzreiche Überprüfung der Kommunalstrukturen zu konzipieren, um ggf. nach der Landtagswahl im Jahr 2013 zügig agieren zu können“. (S. 316)
Es sollen Fakten geschaffen werden und Bürgern wie Gemeinderäte wird die Alternative angeboten, friß Vogel oder stirb und es wird ihnen Sand in die Augen gestreut.
Bereits zuvor erörtert der Gutachter, der ausdrücklich nicht den Auftrag hatte, konkrete Gebietsreformvorschläge zu unterbreiten, Handlungsvarianten für die von ihm als stabilisierungsbedürftig identifizierten Landkreise und kreisfreien Städte.
In dem innenministriell erwünschten Hesse-Gutachten kann der Nachweis nicht erbracht werden, warum in Niedersachsen ein „kontrolliertes Überspringen“ der selbst an mehreren Stellen für logisch vorrangig erachteten Reformschritte „Aufgabenkritik – Funktionalreform – Strukturreform“ zulässig sein soll.
Die dem Land obliegende Rechtspflicht, für eine angemessene kommunale Finanzausstattung zu sorgen wird kaum nachgekommen. Das Konnekzitätsprinzip wird regelmässig verletzt. Schon eine Ausdehnung der Flächengröße würde den Finanzausgleich entlasten und die finanziellen Spielräume der Kommunen erweitern sieht der NLT nicht. Inakzeptablen methodische Annahmen sind ein weiteres Ärgernis.
Das Gutachten enthält widersprüchliche Angaben zur Flächengröße, argumentiert zum Teil mit nicht nachvollziehbaren Daten. Behauptet, dass die empirisch nicht belegte Annahme, dass größere Verwaltungseinheiten immer effizienter arbeiten.
Dem Gutachten lassen sich insgesamt keine hinreichenden Gründe des öffentlichen Wohls entnehmen, die eine Gebietsreform legitimieren könnten. Abgesehen vom Vorgehen a la Politik in Hinterstuben der Verwaltungsspitzen der SG Asse und SG Schöppenstedt. Kommunalpolitiker miserabel informiert sollen weitgehende Entscheide fällen, die den zahlenden Bürger anschliessend „erklärt“ werden sollen.
Wo aber das Geld für die von unfähigen Mehrheitsfraktionen ins Auge erhoffte Entschuldung dann herkommen soll, - nach Schätzungen des Deutschen Städte- und Gemeindebunds machen die Kommunen in diesem Jahr insgesamt 14 Milliarden Euro Miese – wird in dem Gutachten nicht erwähnt.
Ob Schwimmbad, Müllabfuhr oder Verdoppelung der Hundesteuer: Die Kommunen erhöhen zum Jahreswechsel die Gebühren – weil ihnen das Wasser bis zum Halse steht.
Es bleibt zu hoffen, Stuttgart 21 bei den Samtgemeindefusionen Pate steht und mehr Bürger auf die Straße gehen und endlich mehr Demokratie einfordern. Die eingeschränkte, repräsentative genannte Demokratie hat ihre Grenzen längst überschritten, weil Politiker jeglicher Couleur das Vertrauen ihrer Wähler verloren haben.
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